Thüringer Fahrsicherheitszentrum Eisenach


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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBs

1. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme ist nur Inhabern, einer für das Training gültigen Fahrerlaubnis gestattet! Fahrerlaubnisinhaber für „Begleitetes Fahren“ dürfen nur gemeinsam mit der Begleitperson am Training teilnehmen.
Im Fahrzeug können sich während des Trainings nur die zur Veranstaltung angemeldeten Personen aufhalten. Zuschauer können sich im Bereich der Schulungsräume nach Absprache mit dem verantwortlichen Trainer bewegen.

Es werden zum Kursbeginn Teilnehmerlisten mit personenbezogenen Daten erstellt. Diese dienen ausschließlich internen Abrechnungszwecken zur Abwicklung des Vertrages. Nach Erfüllung des Vertrages werden die Listen nach DSGVO 2018 vernichtet. Die Nutzung der Teilnehmerlisten und der darin enthaltenen Daten ist an diese Zwecke gebunden.

Es gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot!

Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer angemeldet haben oder die Wetterverhältnisse eine Durchführung des Kurses nach Einschätzung des verantwortlichen Kursleiters ohne Gefährdung der Kursteilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge nicht zulassen. Weiterhin kann ein verbindlich gebuchter Trainingstermin aufgrund von behördlichen Auflagen (z.B. Lock down und Kontaktverbote) kurzfristig abgesagt werden.

Für die Teilnahme am Motorrad-Fahrsicherheitstraining ist es zwingend erforderlich, dass eine vollständige Schutzbekleidung vorhanden ist (Motorradhelm, Motorradhose- und Jacke mit Protektoren sowie Motorradhandschuhe und Stiefel).

Auf dem Trainingsgelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Aus diesem Grund ist eine Fahrerlaubnis für die jeweilige Kursvariante erforderlich.

2. Versicherungen
Für Sachschäden an den PKW der Teilnehmer während der ordnungsgemäße Durchführung des Fahrsicherheitstrainings kann vom Veranstalter keine Haftung übernommen werden. Bei Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und der Anweisungen der Moderatoren sind Schäden oder Unfälle nach menschlichem Ermessen weitestgehend auszuschließen. Für Personen- oder Sachschäden während der ordnungsgemäßen Durchführung des Motorrad Fahrsicherheitstrainings kann vom Veranstalter und/oder Trainer keine Haftung übernommen werden.

Für Schäden, welche der Veranstalter zu vertreten hat, haftet er nur insoweit, als ihm Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Mit Abgabe der Anmeldung verzichten – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- die Teilnehmer der Veranstaltung wechselseitig auf Ersatz etwaiger Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht durch eine bestehende Versicherung des Schädigers auszugleichen sind.


3. Zahlungsbedingungen

Barzahlung vor Ort:
Die Kursgebühr ist vor beginn des Kurses zu entrichten.

Nach Rechnungslegung:
Die Kursgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung zu überweisen.

Ticketkauf:
Die für einen festgelegtes Trainingsdatum bestellten Tickets sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung per Banküberweisung zu zahlen. Erst nach erhalt der Zahlung erhält das Ticket seine Wertigkeit. Das Ticket ist für den eingedruckten Kurs gültig. Es besteht nach BGB § 312g kein Anspruch auf Wiederruf oder Terminverlegung. Tickets sind grundsätzlich übertragbar.

4. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Thüringer Fahrsicherheitszentrums. Wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so ist der Sitz des Thüringer Fahrsicherheitszentrum Gerichtsstand.

5. Stornobedingungen für Kursteilnehmer Privatpersonen und Kleingruppen bis 4 Personen
Wird eine gebuchte Teilnahme ab 14 Tage vor dem Trainingstermin storniert fallen 30 % Stornogebühren an.
Bei Stornierung ab 7 Tage vor Kursbeginn fallen 50 % Stornogebühren an.
Bei Stornierung ab 4 Tage vor Kursbeginn fallen 70 % Stornogebühren an.
Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs werden 100 % der Kursgebühr in Rechnung gestellt.

Einmaliges Umbuchen bis 14 Tage vor dem gebuchten Kurs wird ohne Gebühren vorgenommen.

Schlechtes Wetter am Tag der Veranstaltung ist in keinem Fall ein Grund für eine Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung. Wen aus diesem Grund eine gebucht Veranstaltung kurzfristig abgesagt wird, berechnen wir dem Kunden den kompletten Veranstaltungspreis.

6. Stornobedingungen für Kursteilnehmer Ticketinhaber
Das Ticket ist für den eingedruckten Kurs gültig. Es besteht nach BGB § 312g kein Anspruch auf Wiederruf oder Terminverlegung. Tickets sind grundsätzlich übertragbar. Bei Terminverlegung des Veranstalters aus zwingenden Gründen, ist das Ticket am Nachholtermin gültig.

7. Stornobedingungen für Kursteilnehmer Firmenkunden, BG-Abrechnungen und Gruppen ab 5 Personen
Der Veranstalter behält den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden.
Treten Firmenkunden vom Vertrag zurück oder buchen verbindlich gebuchte Termine um, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung berechnen oder mindestens eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen:

– zwischen dem 50. und 31.Tag vor der Veranstaltung 30%;
– zwischen dem 30. und 21. Tag 50%;
– zwischen dem 20. und 10. Tag 70%;
– ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung 100% des

Veranstaltungspreises.

Schlechtes Wetter am Tag der Veranstaltung ist in keinem Fall ein Grund für eine Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung. Wen aus diesem Grund eine gebucht Veranstaltung vom Teilnehmer / Kunden kurzfristig abgesagt wird, berechnen wir dem Kunden den kompletten Veranstaltungspreis.

8. Vermietung
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Veranstaltungstermin ohne wirksame Kündigung, schuldet der Mieter dem Thüringer Fahrsicherheitszentrum den gesamten vereinbarten Vertragspreis.

Erfolgt die Kündigung …

–  bis 61 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Bruttopreises fällig.
– von 60 Tagen bis 31 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, werden 50 % des Bruttopreises fällig.
– von 30 Tagen bis 11 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, werden 70 % des Bruttopreises fällig.
– ab dem 10 Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Mieter 100 % des Bruttopreises in Rechnung gestellt.

Die Kündigung des Vertrages durch den Mieter hat schriftlich per Post oder Fax zu erfolgen. Die Frist hat Gültigkeit mit dem Tag des Eingang der Kündigung im Büro des Thüringer Fahrsicherheitszentrum, Am Ofenstein 26, 99817 Eisenach. Der Mieter ist im Zweifelsfall für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.

Das Thüringer Fahrsicherheitszentrum behält sich das Recht einer Terminverlegung aus zwingenden Gründen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vor. Kurzfristige Terminverschiebungen durch den Vermieter aufgrund von behördlichen Auflagen sind jederzeit möglich.

Bei Terminverlegung des Mieters aus zwingenden Gründen bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Bruttobetrages fällig. Terminverlegungen sind nur unter Vorbehalt möglich.

Der Mietpreis als Tagespreis ist für 8 Stunden Platzmiete angesetzt. Bei Verlängerung der Mietzeit über 8 Stunden hinaus wird je angefangene 30 Minuten eine Nachberechnung des Mietpreises erfolgen. Das Trainingsgelände ist 30 Minuten vor der vertraglich vereinbarten Mietzeit für Platzvorbereitungen seitens des TFSZ geöffnet. Nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit ist das Trainingsgelände noch 30 Minuten für Kursnachbereitung und Reinigung geöffnet. Bitte beachten Sie das die Vor- und Nachbereitungszeit ausschließlich der Funktionserhaltung des Trainingsgeländes dient. Die Schulungen und Seminare sind innerhalb der vereinbarten Mietzeit zu beginnen und zu beenden! Stundenweise Anmietungen des Trainingsgeländes sind nach Verfügbarkeit an Werktagen möglich.

Bei offiziellen Veranstaltungen ist die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Eine entsprechend der Veranstaltung abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung ist dem Vermieter nachzuweisen. Behördliche Genehmigungen sind vom Mieter selbständig einzuholen und dem Vermieter auf Verlagen in Kopie auszuhändigen.

In den Wintermonaten kann es Frost und Schnee bedingt zu Einschränkungen in der Platznutzung kommen. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt werden die Gleitflächen nicht bewässert. Bei fahrtauglichem Schnee kann unter Naturbedingungen gearbeitet werden. Die Flächenbewässerung kann evt. erfolgen wenn die Temperaturen über den Tag steigen.

Tonnenbeschränkung für die Gleitflächen:

Für die Gleitflächen gilt für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse eine Beladebeschränkung.

Für entstandene Schäden an den Gleitflächen und Anlagen des Trainingszentrums, während der Mietzeit, haftet der Mieter vollumfänglich.

9. Angebote
Grundsätzlich sind alle angebotenen Termine und Leistungen, nach Verfügbarkeit und so lange der Vorrat reicht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf angebotene Leistungen oder Termine bis zu einem verbindlich geschlossenen Vertrag oder erstellter Buchungsbestätigung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab: 01.04.2003.